UBS kündigte an, gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu klagen, das die Entscheidung der FINMA, die AT1-Anleihen der Credit Suisse im Rahmen der Rettungsaktion 2023 abzuschreiben, als unzureichend erachtet. UBS behauptet, die Abschreibung sei rechtmäßig und für das Rettungspaket unerlässlich gewesen, um die Glaubwürdigkeit von AT1-Instrumenten im Rahmen von Bankenabwicklungsmechanismen zu gewährleisten. Der Fall folgt auf die Beschwerde der FINMA vor dem Bundesgericht.